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Hierzu gehört (u. a.) folgendes Dienstleistungsangebot:

  • Beratung und Betreuung beim Kauf, Verkauf und der Rückabwicklung von Immobilien- und Grundstückskaufverträgen
  • Prüfung und Vertragsgestaltung von Grundstückskaufverträgen
  • Beratung bei der Führung von Vertragsverhandlungen
  • Führung von Vertragsverhandlungen als anwaltlicher Interessenvertreter
  • Grundbuchrecherchen (Ermittlung der Grundbuchsituation / Rechtsverhältnisse)
  • Beratung zu grundbuchlichen Situationen (Grundpfandrechte, Grunddienstbarkeiten und Nutzungsrechte etc.)
  • Beratung und Vertretung zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Verkauf oder der Belastung von Immobilien/Grundstücken
  • Beratung zum Nießbrauch (§§ 1030 ff. BGB) und zum Wohnrecht (§ 1093 BGB)
  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über Mängel (z. B. Durchfeuchtung und Nässeschäden, fehlende Baugenehmigung)
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen auf Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen (z. B. Kaufpreiszahlung, Eigentumsübertragung)
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsrechten (z. B. Kaufpreisminderung, Schadensersatz, Vertragsrücktritt)
  • Streitigkeiten zwischen Bauherrn und Bauunternehmer (privates Baurecht)
  • Schadensersatzansprüche gegen Verkäufer, Initiatoren, Berater, Vermittler, Bauträger und Bauunternehmen (Handwerker etc.) sowie Architekten
  • Besonderheiten bei Schrottimmobilien und hierzu bestehenden Darlehensverträgen
  • Notarhaftung
  • Maklerrecht (Maklervergütung u. Verletzung von Obliegenheiten etc.)
  • Besonderheiten bei Beteiligungen an Immobilienfonds (Prospekthaftung, Haftung von Anlageberatern und Vermittler)
  • Beratung in den Themenbereichen des Nachbarrechts (Einfriedung des Grundstücks, Einhaltung von Grenzabständen, Anspruch eines Grundstückseigentümers auf das Zurückschneiden oder auf die Beseitigung von Bepflanzungen, der Überhang von Früchten, das Fenster- u. Lichtrecht sowie Einwirkungen vom Nachbargrundstück (Immissionen Geräusche, Gerüche und Wasser) und deren Unterlassung/Beseitigung