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Hierzu gehört (u. a.) folgendes Dienstleistungsangebot:

  • Prüfung von (Werk- etc.) Verträgen bei Bauvorhaben und Sanierungen von Bauten etc. und Erarbeiten von Änderungsvorschlägen sowie von sinnvollen Ergänzungen
  • Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Bauträger, Bauunternehmungen, Architekten und Handwerker
  • Geltendmachung von kaufvertraglichen und werkvertraglichen Ansprüchen aus abgeschlossenen Verträgen
  • Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen und Nachbesserungsansprüche
  • Durchführung auf Wandlung und Vertragsrückabwicklung
  • Durchführung und Vertretung in Beweissicherungsverfahren bei Vorliegen von Mängeln und Schäden (z. B. bei Nässe und Feuchte im Bauwerk) etc.
  • Geltendmachung von Mängelrechten gegenüber Bauträger des Bauobjekts und hieraus resultierende Gewährleistungsansprüche
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Mangelfolgeschäden bei verzögerter Bauausführung
  • Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Bauträger, Bauunternehmungen, Architekten und  Handwerker
  • Geltendmachung von Mangelbeseitigungsansprüchen, Minderungsansprüchen, Schadensersatz oder Rückabwicklung des Bauvertrages
  • Beratung zu den vertraglichen Obliegenheiten und Überwachungspflichten des Architekten (Bauleitung u. Bauaufsicht)
  • Beratung und Vertretung betreffend die Verantwortlichkeit für die Planungsleistung und etwaige Fehler bei der Bauausführung (Architekten- und Ingenieurhaftung etc.)
  • Unterstützung beim Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrecht
  • gerichtliche Vertretung der Interessen von Beteiligten an einem Bauvertrag
  • Verfolgung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Prüfung der Erforderlichkeit einer prozessualen Streitverkündung gegen Dritte (z. B. Handwerker, Architekt) zur weiteren Anspruchsdurchsetzung
  • Geltendmachung geschuldeter Vergütung und Abwehr unberechtigter Honorar- und Werklohnforderungen