Hierzu gehört (u. a.) folgendes Dienstleistungsangebot:
- Prüfung von (Werk- etc.) Verträgen bei Bauvorhaben und Sanierungen von Bauten etc. und Erarbeiten von Änderungsvorschlägen sowie von sinnvollen Ergänzungen
- Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Bauträger, Bauunternehmungen, Architekten und Handwerker
- Geltendmachung von kaufvertraglichen und werkvertraglichen Ansprüchen aus abgeschlossenen Verträgen
- Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen und Nachbesserungsansprüche
- Durchführung auf Wandlung und Vertragsrückabwicklung
- Durchführung und Vertretung in Beweissicherungsverfahren bei Vorliegen von Mängeln und Schäden (z. B. bei Nässe und Feuchte im Bauwerk) etc.
- Geltendmachung von Mängelrechten gegenüber Bauträger des Bauobjekts und hieraus resultierende Gewährleistungsansprüche
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Mangelfolgeschäden bei verzögerter Bauausführung
- Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Bauträger, Bauunternehmungen, Architekten und Handwerker
- Geltendmachung von Mangelbeseitigungsansprüchen, Minderungsansprüchen, Schadensersatz oder Rückabwicklung des Bauvertrages
- Beratung zu den vertraglichen Obliegenheiten und Überwachungspflichten des Architekten (Bauleitung u. Bauaufsicht)
- Beratung und Vertretung betreffend die Verantwortlichkeit für die Planungsleistung und etwaige Fehler bei der Bauausführung (Architekten- und Ingenieurhaftung etc.)
- Unterstützung beim Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrecht
- gerichtliche Vertretung der Interessen von Beteiligten an einem Bauvertrag
- Verfolgung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
- Prüfung der Erforderlichkeit einer prozessualen Streitverkündung gegen Dritte (z. B. Handwerker, Architekt) zur weiteren Anspruchsdurchsetzung
- Geltendmachung geschuldeter Vergütung und Abwehr unberechtigter Honorar- und Werklohnforderungen