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Das Vertragsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sämtliche gesetzlichen Bestimmungen und Normen umfasst, die das Zustandekommen (Vertragsabschluss, Vertragsschluss), die Vertragsabwicklung, die Rechtswirkungen und Vertragsverletzungen von privatrechtlichen Verträgen und den dazugehörigen Vertragstypen regeln und mithin die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien beinhalten.

Hierzu gehört (u. a.) folgendes Dienstleistungsangebot:

  • Prüfung und Gestaltung von Verträgen und Vertragsdokumenten und individueller Verträge (z. B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Darlehensverträge, Gewinnausschüttungsverträge)
  • Beratung und Vertretung bei Verhandlungen über Vertragsschluss
  • Beratung und Vertretung bei der Geltendmachung vertraglicher Ansprüche
  • Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen und Gewährleistungsansprüchen wegen Vertragsverstößen, Kündigung, Widerruf des Vertrags oder Vertragsrücktritt
  • Beratung zum Kaufvertragsrecht, Werkvertragsrecht einschließlich Baurecht
  • Beratung bezüglich Darlehen und Bürgschaften